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IPTV und Rundfunkbeitrag – muss ich zahlen?

Wer Fernsehen nur noch über IPTV oder Streaming nutzt, fragt sich oft, ob der Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich noch „GEZ“ – trotzdem fällig ist. Die kurze Antwort: Der Beitrag hängt an der Wohnung, nicht am Empfangsweg. Diese Seite erklärt die Regel anhand des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und der Angaben des Beitragsservice. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Hände halten einen Briefumschlag über einem kleinen Tisch

Aktualisiert:

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich nur IPTV nutze?

Ja. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Gerät oder Empfangsweg. Laut Beitragsservice beträgt er 18,36 € im Monat und Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Wer ausschließlich über IPTV fernsieht, ist davon also genauso erfasst wie Kabel- oder Satellitenkunden.

Häufiges Missverständnis: Der Rundfunkbeitrag ist keine Gebühr für ein Empfangsgerät mehr. Er finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wird je Wohnung einmal fällig.

Die rechtliche Grundlage

§ 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags lautet: „Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.“ Inhaber ist nach Absatz 2 jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Mehrere Bewohner haften gemeinsam, zahlen den Beitrag aber nur einmal. Die Höhe nennt der Beitragsservice auf seiner Website.

FrageAntwort laut Staatsvertrag bzw. Beitragsservice
Woran knüpft der Beitrag an?An die Wohnung
Wie hoch ist er?18,36 € pro Monat und Wohnung (Stand: 4. Oktober 2026)
Spielt die Personenzahl eine Rolle?Nein, ein Beitrag je Wohnung
Wer zahlt?Der Inhaber der Wohnung, also volljährige Bewohner

IPTV, Kabel, Satellit – spielt der Empfangsweg eine Rolle?

Nein. Weil der Beitrag an die Wohnung anknüpft, ist es für die Beitragspflicht unerheblich, ob Sie über das Internet, per Kabel, über Satellit, mit Antenne oder gar nicht fernsehen. Wie sich die Empfangswege technisch und bei den laufenden Kosten unterscheiden, vergleicht IPTV oder Satellit, Kabel, DVB-T2.

Rundfunkbeitrag und IPTV-Abo – zwei getrennte Dinge

Der Rundfunkbeitrag und die Kosten für einen IPTV-Dienst haben nichts miteinander zu tun: Der Beitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio; ein IPTV-Abo bezahlen Sie an den jeweiligen Anbieter. Ein Abo ersetzt den Beitrag nicht, und der Beitrag enthält kein IPTV-Abo. Kostenlose, legale Livestreams der öffentlich-rechtlichen Sender stellt der Artikel IPTV kostenlos und legal vor; was bei IPTV-Angeboten rechtlich zu beachten ist, erklärt Ist IPTV legal?

Befreiung und Ermäßigung

Der Beitragsservice sieht Ausnahmen von der Beitragspflicht vor und bietet das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ an. Welche Voraussetzungen gelten und welche Nachweise nötig sind, steht auf rundfunkbeitrag.de.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick anhand öffentlich zugänglicher Quellen. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an den Beitragsservice oder eine Beratungsstelle.

Häufige Fragen zu IPTV und Rundfunkbeitrag

Muss ich GEZ zahlen, wenn ich nur IPTV schaue?

Ja, wenn Sie Inhaber einer Wohnung sind. Der Rundfunkbeitrag knüpft laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag an die Wohnung an, nicht an ein bestimmtes Empfangsgerät oder einen Empfangsweg. Ob Sie über IPTV, Satellit, Kabel oder gar nicht fernsehen, ändert daran nichts.

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Laut Beitragsservice beträgt er 18,36 € pro Monat und Wohnung (Stand: 4. Oktober 2026) – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben.

Zahle ich doppelt, wenn ich IPTV und Kabel habe?

Nein. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung einmal fällig. Die Kosten für Ihren Kabelanschluss oder Ihr IPTV-Abo sind davon getrennt – sie bezahlen den jeweiligen Anbieter, nicht den Rundfunk.

Gibt es eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Der Beitragsservice bietet dafür das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ an und nennt die Voraussetzungen auf seiner Website. Eine individuelle Prüfung können wir nicht leisten.

Quellen

Weitere Anleitungen und Hintergründe finden Sie im IPTV-Ratgeber.

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